Grundsätzlich wird jeder Kinofilm von der FSK, der Freiwilligen Selbst Kontrolle der Filmwirtschaft, überprüft und eine entsprechende Altersfreigabe vergeben.
Diese Altersfreigaben sind von uns strikt einzuhalten.
In diesem Gremium, das in Wiesbaden zuhause ist, sitzen Vertreter dessen, was als "gesellschaftlich relevante Gruppe" bezeichnet wird. Also Kirchenverbände, Sportverbände, Lehrerverbände, Kindergartenverbände, etc..
Bedauerlicherweise kann es aber immer wieder mal passieren, dass man selbst die vorgegebene Einstufung eventuell anders bewertet hätte, leider ist man jedoch an die Vorgabe gebunden. Verstößt man dagegen, kann im schlimmsten Fall das Kino geschlossen werden und/oder eine drastische Geldstrafe verhängt werden.
Die bundesdeutsche FSK vergibt die folgenden Freigaben:
- 'o.A.'
- 'ab 6 Jahre'
- 'ab 12 Jahre'
- 'ab 16 Jahre'
- 'ab 18 Jahre'
Nach §11, Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes vom 14. Juni 2002 dürfen ab sofort auch Kinder ab 6 Jahren Filmvorstellungen besuchen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind, sofern sie von ihren Eltern begleitet werden (FSK 12, in Begleitung der Eltern ab 6). Ab dem 01. Mai 2021 gilt diese Regel auch, wenn die Kinder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind.
Wer ist erziehungsbeauftragte Person?
Eltern können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie z. B.:
- Verwandte: volljährige Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern, etc.
- Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis: Patentante oder Patenonkel,
- Freundin oder Freund, befreundete Eltern, Nachbar*in, etc.
- Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag: Lehrer*innen,
- Ausbilder*innen, pädagogische Fachkräfte, Gruppenleiter*innen, etc.
Weitere Hinweise und Dokument zur Erziehungsbeauftragung finden Sie hier.
Neben der Altersfreigabe sind noch die zeitlichen Begrenzungen zu beachten, wenn der Besuch ohne entsprechende Begleitung erfolgen soll. Dann gilt das folgende:
- ab 6 Jahren ist das Kino um 20.00 Uhr
- ab 14 Jahren um 22.00 Uhr
- ab 16 Jahren um 24.00 Uhr zu verlassen.
Für alle späteren Uhrzeiten müssen Kinder und Jugendliche von personensorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) oder erziehungsbeauftragten Personen begleitet werden!
Bitte beachten: vor jedem Film zeigen wir ein Vorprogramm (Werbung und Trailer) in unterschiedlicher Länge - bitte kalkulieren Sie dieses bei der Berechnung des Vorstellungsendes großzügig mit ein.
Formular Erziehungsbeauftragung
Alle FSK Angaben sind verbindlich und können bis auf die FSK 12, in Begleitung der Eltern ab 6, auch von Eltern nicht aufgehoben werden!